Lexikon -Hilfsmittel

Hilfsmittel sollen eine körperliche Einschränkung mildern oder auch ausgleichen. In der GKV gibt es Festbeträge. Kosten, die darüber liegen, muss der Versicherte selbst tragen. Für Brillengestelle werden in der GKV keine Leistungen gewährt.
Hilfsmittel sind:

  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • orthopädische Körperersatzstücke
  • Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmittel und die Ausbildung in deren Gebrauch.

siehe:
Hilfsmittel (PKV)

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