Lexikon -Haftpflicht
Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht zum Ersatz fremden Schadens.
§ 823 Abs.1, BGB bestimmt den Grundsatz der Haftpflicht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet". Die Schadensersatzpflicht gilt in unbeschränkter Höhe. Ausreichenden Schutz bietet die Private Haftpflichtversicherung.